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Speedlock II 2.0 Cocobolo

Ursprünglicher Preis war: 119,95 €Aktueller Preis ist: 29,99 €.

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Artikelnummer: 4405009875 Kategorie: Schlagwort:

Hinweis: Seit dem 31.10.2024 gilt in Deutschland ein generelles Umgangs- und Besitzverbot von Springmessern aller Art. Es handelt sich ab sofort um verbotene Gegenstände, deren Besitz strafbar ist. Der Besitz von bestimmten Springmessern ist gem. Anlage 2 zum Waffengesetz Abschnitt 1 Nummer 1.4.1 nur noch Personen erlaubt, bei denen ein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht (etwa aufgrund eines fehlenden Arms oder einer fehlenden bzw. dysfunktionalen Hand), oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung (z.B. Jagd, Handwerk) oder dem Sport (z.B. Segeln oder Bergsteigen) erfolgt. Gleiches gilt für gewerbliche Händler oder Hersteller solcher Messer. Die Abgabe erfolgt daher nur noch an berechtigte Personen. Bitte prüfen Sie vor der Bestellung, ob ein solches berechtigtes Interesse bei Ihnen vorliegt.

Das kompaktere Böker Speedlock II kann dank seiner Größe noch bequemer in der Hosentasche getragen werden. Die Klinge dieser Variante besteht aus stickstofflegiertem N690 und ist genau wie der bewährte Aluminium-Griffkörper fein satiniert. Die Einlagen werden aus ausgesuchtem, zertifiziert importiertem Cocoboloholz gefertigt.

Warnhinweise und Sicherheitsinformationen:Schnittverletzungen: Die häufigste Gefahr bei der Verwendung von Messern ist das Risiko von Schnittverletzungen. Scharfe Klingen können schnell durch Haut und Gewebe dringen.
Abrutschen des Messers: Ein unsachgemäßes oder zu starkes Drücken kann dazu führen, dass das Messer abrutscht und unkontrollierte Bewegungen entstehen, die Verletzungen verursachen können.
Verletzungen durch Stürze: Messer sollten niemals ungesichert oder in der Nähe von Tischkanten abgelegt werden, um zu verhindern, dass sie herunterfallen und jemanden verletzen.
Stumpfe Messer: Stumpfe Messer stellen ein größeres Verletzungsrisiko dar, da sie mehr Kraft erfordern und leichter abrutschen können. Messer sollten daher regelmäßig sachgemäß nachgeschärft werden.
Nicht bestimmungsgemäße Nutzung: Das Verwenden eines Messers für Aufgaben, für die es nicht vorgesehen ist (z.B. als Hebelwerkzeug), kann nicht nur die Klinge beschädigen, sondern auch zu Unfällen führen.

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